Lingener Geschichte im Bild (55)



Kirchliche Angelegenheiten stehen im Mittelpunkt der heutigen Folge der Geschichtsserie von Emslandmuseum und EL-Kurier. Denn Religionsfreiheit und die Gleichstellung der christlichen Konfessionen gibt es in Lingen erst seit gut 200 Jahren.

Nach der Reformation einigte man sich in Deutschland beim Augsburger Religionsfrieden 1555 auf den Grundsatz „cuius regio, eius religio“ – wer das Land regiert, bestimmt auch die Religion. In Lingen wechselte aber die Landesherrschaft häufig zwischen katholischen und evangelischen Potentaten. Der damit verbundene Konfessionswechsel war aber in der Praxis nicht immer durchsetzbar. So folgte hier schließlich jeder der Kirche, die er für richtig hielt, und hoffte, dass diese Richtung sich auf die Dauer durchsetzen oder zumindest toleriert würde.
Im 17. Jahrhundert waren zwar die meisten Einwohner Lingens katholisch, aber Landesherr wurden 1633 die Oranier – und die waren streng reformiert. Ab 1674 wurde jede öffentliche Ausübung des katholischen Glaubens in Stadt und Grafschaft Lingen verboten. Sämtliche Kirchengebäude und das gesamt Kirchenvermögen fielen der Reformierten Kirche zu. Es wurde aber niemand gegen seinen Willen gezwungen, den Glauben zu wechseln, und so blieben die meisten Lingener katholisch. 1727 entstand dann unter der Herrschaft des preußischen Königs auch eine lutherische Gemeinde in Lingen.

Erst unter der französischen Besatzung wurden kurz nach 1800 die Religionsfreiheit und die rechtliche Gleichstellung der Kirchen eingeführt. Ansonsten blieb aber alles beim Alten, insbesondere die Vermögensverteilung. Dies führte zu vielen Streitigkeiten.
Die neue Verwaltung des Königreichs Hannover erkannte 1815 sofort, dass die kirchliche Situation in Stadt und Grafschaft Lingen so nicht haltbar war, insbesondere die Besitzverteilung der Kirchengebäude und des Kirchenvermögens. Nach langwierigen Verhandlungen regelte ein umfangreiches Gesetz, die „Hannoverische Kultusverordnung“ von 1822 und 1824, den zukünftigen Status und die Neuaufteilung.

Die Reformierten durften die Kirchen in Lingen, Freren, Lengerich und Schapen behalten. Alle anderen Gotteshäuser mussten sie den Katholiken überlassen oder als sogenannte „Simultankirchen“ mit den Katholiken gemeinsam nutzen.
Die Rechte der Katholiken, Reformierten und Lutheraner wurden gleichermaßen anerkannt und das Kirchenvermögen sowie die Einkünfte auf die Gemeinden verteilt. Weitere Regelungen betrafen die kirchlichen Sozialeinrichtungen und das Schulwesen, das damals noch als kirchliche Aufgabe galt.

Mit der Kultusverordnung war endgültig klar, dass die alte Kirche in Lingen dauerhaft in den Händen der Reformierten Gemeinde bleiben würde. Daraufhin begannen die Katholiken mit der Planung für einen gewaltigen Kirchenneubau: die heutige Bonifatiuskirche. Wenn man schon nicht die älteste Kirche in der Stadt besitzen konnte, dann wenigstens die größte.