1588 erließ Graf Arnold von Bentheim-Tecklenburg-Steinfurt (1554–1606) eine reformierte Kirchenordnung in seinen Herrschaftsgebieten. Doch wie ging er eigentlich praktisch dabei vor, um sein Vorhaben auch um- und durchsetzen zu können?
Arnold selbst neigte nach seinem Studienaufenthalt in Straßburg, wo er mit den Lehren Johannes Calvins in Berührung kam, dem reformierten Bekenntnis zu. Bereits seit 1574 ließ er in seiner Bentheimer Schlosskapelle für sich und seine Familie den Gottesdienst in reformiertem Ritus feiern und berief dazu auch einen calvinistischen Prädikanten als Hofprediger: Johann Kemener. Der Schritt, auch in seinen Landen das reformierte Bekenntnis einzuführen, erfolgte aber erst über ein Jahrzehnt später. Im Herbst 1587 berief er in Tecklenburg eine Versammlung ein. Dort fanden sich neben den gräflichen Räten auch einige Landadelige ein, die auch der reformierten Lehre zuneigten. Ferner waren die Pastoren von Tecklenburg, Nordhorn und Schüttorf zugegen. Auch diese Pfarrer dürften also bereits dem Reformiertentum nahe gestanden haben.

Titelblatt der Bentheim-Tecklenburger Kirchenordnung von 1588 (Druck 1619).
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