Gesetz von 1823 regelte die Rechte der Bauern und ihrer Höfe

Auch in der alten Grafschaft Lingen waren die Bauern bis in die Zeit um 1800 der Leibeigenschaft unterworfen und der Grundherrschaft unterworfen. Sie waren unfrei und quasi nur Erbpächter auf den Höfen ihrer Grundherrn. Dies waren zumeist Adelige oder kirchliche Institutionen. Die Abgaben und Dienstverpflichtungen gegenüber den Grundherren stammten in Art und Umgang größtenteils noch aus dem Mittelalter. Dieses veraltete Rechts- und Zahlungssystem war ein entscheidendes Hemmnis für die Rückständigkeit der Landwirtschaft im 18. Jahrhundert.
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