Ein konfessioneller Ehestreit im Grafenhaus?

Welches Bekenntnis Graf Everwin von Bentheim wirklich hatte

Im Jahr 1560 kam es im gräflichen Haus Bentheim zum gewalttätigen Höhepunkt eines bereits einige Jahre andauernden Ehestreits: Graf Everwin von Bentheim-Tecklenburg (1536–1562) ließ seine Gemahlin Anna (1530–1582) gefangen setzen und in den Turm der Burg sperren. Dort musste die Gräfin mehrere Wochen ausharren, bis sie ihr Vetter, Graf Christoph von Oldenburg, aus ihrer Gefangenschaft befreite. Nach diesem Eklat wurde 1560 in Osnabrück ein Vertrag aufgesetzt, der zur Versöhnung des Paares beitragen sollte.

Graf Eberwin III. von Bentheim-Steinfurt (1536-1562) im Alter von 25 Jahren, 1560, gemalt von Hermann tom Ring. Bild: Wikimedia commons.

Die Ehe von Everwin von Bentheim mit der Erbtochter Anna von Tecklenburg, des einzigen legitimen Kindes Konrad von Tecklenburgs und Mechthild von Hessens, war keine Liebesheirat, sondern eine für die damalige Zeit typische politische Verbindung, durch die die Grafschaften Bentheim und Tecklenburg herrschaftlich vereinigt werden sollten. Bereits 1549 wurde ein Ehevertrag aufgesetzt, als der zukünftige Ehemann gerade einmal 13 Jahre alt war, seine Braut aber vermutlich bereits 19 Lenze zählte. Dass es sich hier eindeutig um eine Zweckehe handelte, beweist ein Passus des Ehevertrags. In diesem heißt es, dass im Falle des vorzeitigen Ablebens Everwins, Anna die Ehe mit dessen jüngerem Bruder Arnold eingehen sollte. Eine eheliche Verbindung zwischen den Grafenhäusern Bentheim und Tecklenburg war also oberstes Ziel der Vereinbarung. 1553 kam es dann zur Eheschließung zwischen Anna und dem nunmehr 17jährigen Everwin. Doch scheint die Ehe von Anfang an alles andere als glücklich gewesen zu sein, wie auch der Skandal des Jahres 1560 deutlich macht. Doch worin bestanden eigentlich die Gründe für dieses Zerwürfnis des Paares? Immer wieder wird angeführt, es habe sich bei den Ehestreitigkeiten um konfessionelle Differenzen gehandelt. Während Anna dem lutherischen Glauben verbunden war und bleiben wollte, habe Everwin dem Katholizismus zugeneigt und den alten Glauben in Bentheim und Tecklenburg wieder einführen wollen. Aber ist diese Erklärung zutreffend? Schaut man in die wenigen Quellen jener Zeit, die etwas über das Bekenntnis des Grafen Everwin verraten, so ergibt sich ein anderes Bild. Denn Everwin scheint – wie auch seine Frau Anna – dem lutherischen Bekenntnis angehangen zu haben: Bereits 1554 stellte er die für das Seelengedächtnis seines Großvaters fälligen Zahlungen an das Kloster Wietmarschen ein. Diese Maßnahme ist ein eindeutiger Hinweis darauf, dass Everwin hier – Luther folgend – die katholische Lehre von Fegefeuer und der notwendigen Fürbitte für die Verstorbenen ablehnte. Ebenfalls 1554 berief der junge Graf den Prediger Rudolf Kampferbeck, der in Wittenberg studiert hatte und dort von dem Reformator und Weggefährten Luthers Johannes Bugenhagen ordiniert worden war, zum Pfarrer in Veldhausen. Zwischen 1555 und 1557 setzte Everwin auch Hermann Wullen als evangelischen Pfarrer in Schüttorf ein, der zuvor wegen lutherischer Predigten von seiner Stelle als Kaplan in Hamm entfernt worden war. 1559 versuchte Everwin, die Vikarie in Schüttorf, die eigentlich der Familie von Langenhorst unterstand, für seine Zwecke einzuziehen, worüber es zum Prozess kam. 1560 untersagte er dem Chorherrenstift Frenswegen, das nur noch aus sieben Personen bestand, Novizen aufzunehmen. Dadurch sollte der Konvent über kurz oder lang aussterben. Die Schwestern des Augustinerinnenklosters in Schüttorf wies er im selben Jahr an, die Insassen nicht am Austritt zu hindern, wenn sie es wünschten. 1561 wurden die Einkünfte des Klosters in einem Verzeichnis zusammengefasst, was bereits den Plan der Auflösung bzw. Umnutzung erkennen lässt. Everwins lutherische Überzeugung zeigt sich zudem in seinem Grabdenkmal, das sich heute in der reformierten Kirche in Bad Bentheim befindet. Das Epitaph zeigt den Verstorbenen kniend vor dem an das Kreuz geschlagenen Christus. Dieses Bild versinnbildlicht die Lehre Luthers von der Gerechtigkeit Gottes: Gott, der ein persönlicher Gott für jeden ist, vergibt dem Menschen trotz all seiner Sündhaftigkeit; dadurch macht er den Menschen gerecht, d.h. er nimmt ihn trotz Schuld an – so Luther 1520. Der Grund ist Christus, der Gottessohn, der für alle Menschen am Kreuz gestorben ist. Dieser Botschaft soll sich der innerliche Mensch, die Seele, mit „festem Glauben“ ergeben. Über der Szene findet sich ein Spruchband mit einem weiteren Bekenntnis zur lutherischen Reformation: SOLI DEO GLORIA – „Allein Gott sei Ehre“, darunter die Inschrift NASCENDO MORIMUR – „Geboren, um zu sterben“. Die unauflösbare Verbindung von Leben und Tod war ein beliebtes Thema im 16. und im 17. Jahrhundert. In der Umschrift findet sich zudem der Wunsch, dass Gott der Seele des Grafen gnädig sei. Everwin ist also als überzeugter Lutheraner anzusprechen.

Epitaph des Grafen Everwin von Bentheim in der reformierten Kirche in Bad Bentheim. Foto: Emslandmuseum Lingen.

Die Behauptung, dass die Streitigkeiten der Eheleute konfessioneller Natur gewesen seien, stammt hingegen aus einem 1560 abgefassten Brief der Tecklenburger Landstände an den Landgrafen Philipp von Hessen. Darin heißt es, dass Everwin mehrere Mätressen habe und das „abgeschaffte Papsttum“ wieder in seinen Landen einführen wolle. In dieser Phase der Eskalation des bentheim-tecklenburgischen Ehestreits sind diese Behauptungen aber sicherlich als üble Nachrede gegenüber dem Bentheimer zu werten, um den hessischen Landgrafen Partei für Tecklenburg ergreifen zu lassen. Denn die anderen Quellen bezeugen in konfessioneller Hinsicht das genaue Gegenteil.

Der Versöhnungsvertrag von 1560 lässt zudem ganz andere Streitpunkte erkennen. Sowohl Everwin als auch Anna beanspruchten die Herrschaft in der Grafschaft Tecklenburg, worüber es zum Konflikt kam. Ferner warf Anna ihrem Gatten einen verschwenderischen Lebenswandel vor, den sie mit der Anschaffung und Haltung zu vieler und kostspieliger Pferde sowie der Anfertigung teurer Portraits namhaft machte. Von konfessionellen Differenzen ist hingegen nicht die Rede.

Doch die Ehetragödie sollte bereits zwei Jahre später mit dem frühen Tod Everwins 1562 enden. In der Folge übernahm Anna die Regentschaft in den Grafschaften Bentheim und Tecklenburg für ihren unmündigen Sohn Arnold.

Literatur

  • Oskar Prinz zu Bentheim, Anna von Tecklenburg 1532–1582. Die erste evangelische Regentin in Westfalen, in: Jahrbuch für westfälische Kirchengeschichte 98 (2003), S. 77–86.
  • Johann Friedrich Gerhard Goeters, Die Reformation in der Grafschaft Bentheim und die Entstehung der reformierten Landeskirche, in: Reformiertes Bekenntnis in der Grafschaft Bentheim. 1588-1988, Bad Bentheim 1988, S. 61–111.
  • Stephanie Marra, Allianzen des Adels. Dynastisches Handeln im Grafenhaus Bentheim im 16. und 17. Jahrhundert, Köln u.a. 2007.
  • Marielies Saatkamp, Der Hexenwahn und seine Gegner. Dr. Weyer (Wier) und die Grafen von Tecklenburg, Tecklenburg 1988.
  • Christof Spannhoff, Kleine Geschichte der Reformation in der Grafschaft Tecklenburg, Norderstedt 2017.