Ein „großjähriges Kind“ wechselt seinen Vormund

Vor 70 Jahren wird Lingen wieder selbstständige Stadt

Einladung zur Festsitzung des Rates der Stadt Lingen. Foto: Emslandmuseum Lingen.

Unter der ebenso augenzwinkernden wie treffenden Überschrift „Ein ‚großjähriges Kind‘ wechselt seinen Vormund“ berichtete der Lingener Volksbote im Jahr 1955 über einen historischen Schritt: die erneute Verleihung der Rechtsstellung Lingens als selbstständige Stadt. Der Weg dahin begann jedoch bereits im 19. Jahrhundert: Auf Grundlage der hannoverschen Städteordnung von 1858, die den Städten eine stärkere Selbstverwaltung ermöglichte, sowie der Kreisordnung für die Provinz Hannover von 1884, die die Aufgabenverteilung zwischen Gemeinden und Kreisen regelte, war Lingen wegen seiner wachsenden wirtschaftlichen Bedeutung als selbstständige Stadt anerkannt worden. Damals wie heute bedeutete diese besondere Stellung, dass die Stadt sowohl kommunale Aufgaben als auch bestimmte Kreisaufgaben übernimmt. Doch 1933 wurde diese Eigenständigkeit abrupt beendet: Durch die nationalsozialistische Gleichschaltung der Kommunen, insbesondere das Gemeindeverfassungsgesetz, verloren viele Städte ihre Selbstständigkeit – so auch Lingen.

Rückkehr zur Eigenständigkeit im Jahr 1955

Erst 1955, nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs und in einer Zeit politischer und wirtschaftlicher Neuordnung, stellte der Stadtrat den Antrag auf erneute Selbstständigkeit – mit Erfolg: Mit Wirkung zum 1. Dezember 1955 wurde Lingen wieder selbständige Stadt. Bürgermeister Robert Koop betonte damals die Verantwortung, die mit diesem Schritt verbunden war. In einer vielzitierten Erklärung sagte er: „Der Rat der Stadt Lingen hat diese Rechtsstellung nicht nur mit Rücksicht auf die geschichtliche und wirtschaftliche Entwicklung der Stadt gefasst, sondern sich bemüht, die im Rahmen der Emslanderschließung gerade für die Stadt Lingen in Zukunft anfallenden großen kommunalpolitischen Aufgaben im Interesse des gesamten Kreises Lingen zu erfüllen.“ Damit machte Koop deutlich: Die Entscheidung beruhte nicht allein auf Tradition, sondern auch auf einem klaren Blick nach vorn.

Der beantragende Rat der Stadt Lingen 1955/56 mit Bürgermeister Robert Koop (Mitte, mit Amtskette). Foto: Emslandmuseum Lingen.

Was bedeutet „selbstständige Stadt“ eigentlich?

Eine selbstständige Stadt übernimmt Aufgaben, die sonst zwei Verwaltungsebenen teilen: Zum einen gemeindliche Aufgaben wie Straßenbeleuchtung, Betreuung von Spielplätzen oder der Bau und Erhalt öffentlicher Einrichtungen, zum anderen Kreisaufgaben wie Schulverwaltung, Jugendamt, soziale Dienste oder regionale Entwicklungsplanung. Dabei bleibt sie – anders als eine kreisfreie Stadt – weiterhin Teil des Landkreises, übernimmt aber ausgewählte Aufgaben in eigener Verantwortung. Darüber hinaus erfüllt die Stadt Aufgaben, die ihr vom Land oder Bund übertragen werden – vom Meldewesen bis zur Organisation von Wahlen. Gleichzeitig kann sie, wie jede Kommune, eigene Schwerpunkte setzen, etwa im kulturellen oder sportlichen Bereich.

1977: Lingen wird „große selbstständige Stadt“

Ein weiterer Meilenstein folgte 1977. Im Zuge der niedersächsischen Kreisreform wurden die Altkreise Lingen, Meppen und Aschendorf-Hümmling zum heutigen Landkreis Emsland zusammengelegt. Wegen seiner Bedeutung als Wirtschafts-, Energie- und Handelsstandort erhielt Lingen den Status einer großen selbstständigen Stadt – eine besondere kommunale Kategorie in Niedersachsen, die erweitere Aufgaben gegenüber einer normalen Gemeinde umfasst und gleichzeitig im Landkreis verankert bleibt. Dieser Status war ein Ausdruck der stetig wachsenden regionalen Rolle Lingens.