Zur Datierung des ältesten Werdener Urbars (A)

Zahlreiche Orte im Emsland werden erstmals in Schriftzeugnissen des Klosters Werden an der Ruhr erwähnt, das über reichen Besitz im Bereich der Ems verfügte. Wichtig ist hier vor allem das älteste Urbar der geistlichen Einrichtung. Allerdings besteht ein Problem: Das Abgabenverzeichnis ist nicht datiert. Daher wird der Zeitpunkt immer mit „um 890“ angegeben. Aber woher wissen wir das eigentlich?

Urbare sind von der Grundherrschaft veranlasste Rechtsaufzeichnungen und dienten der Festschreibung von Leistungs- und Rechtsansprüchen, die an bestimmten Liegenschaften hingen. Da diese Aufzeichnungen über einen längeren Zeitraum verwendet wurden und Gültigkeit besaßen, wurde ihr Abfassungszeitpunkt in den meisten Fällen nicht festgehalten. Das war damals nicht von Belang. Denn man konnte ja damals nicht ahnen, dass das Urbar einmal ein so wichtiges geschichtliches Dokument werden würde. Der heutige Historiker kann nur noch aufgrund des Beschreibstoffes (in diesem Fall Pergament), des Schriftbildes oder inhaltlicher Hinweise eine Datierung vornehmen. Daher kann man Folgendes sagen:

Die älteste Werdener Urbarhandschrift, das sogenannte Urbar A, verzeichnet das Werdener Abteigut vom Ende des 9. und Beginn des 10. Jahrhunderts mit Nachträgen bis ins 11. Jahrhundert. Der in Hirschleder gebundene Codex besteht aus 40 Pergamentblättern in einem Format von 15–18 cm Breite und 20–24 cm Höhe. Der Grund der Anlage und Abfassung des Urbars bestand in der Neuordnung der Verhältnisse des Klosters nach 877 und steht zudem möglicherweise mit den Normannenüberfällen der 880er Jahre in Zusammenhang. Das vom friesischen Missionar und späteren ersten münsterischen Bischof Liudger wohl 799 gegründete Kloster stand bis zu dessen Tod im Jahr 809 unter seiner Leitung. Danach übernahmen Verwandte des ersten Bischofs für fast 70 Jahre die Aufsicht von Liudgers Gründung. Während dieser Zeit scheint das Kloster vielfach in wirtschaftlichen Schwierigkeiten gewesen zu sein. Für das Jahr 855 ist schriftlich die Sorge festgehalten worden, dass das Kloster gänzlich aufgehoben werden könnte. So wurde in einer aus diesem Jahr datierenden Schenkungsurkunde bestimmt, dass bei einer möglichen Aufhebung des Klosters der übertragene Besitz an die Abtei Fulda gehen sollte. Erst als 877 das Kloster dem Reich und dem König Ludwig dem Jüngeren übergeben und unterstellt wurde, war der Fortbestand Werdens gesichert. In der Folge wurden die Verhältnisse des Klosters neu geordnet und im Zuge dessen vermutlich auch die Aufzeichnungen über die umfangreichen Besitzungen angefertigt.

Die Handschrift des ältesten Werdener Urbars besteht aus sechs Lagen, die von verschiedenen Händen beschrieben wurden. Insgesamt lassen sich vier Teile erkennen (A1, A2, A3, A4), die als selbstständige Register gelten können und zwischen dem Ende des 9. Jahrhunderts und den späteren Jahrzehnten des 10. Jahrhunderts abgefasst wurden.

A1 umfasst die Lagen 1–3 und somit die Blätter Ia–20, A2 umfasst Lage 4, Blätter 22–25, A3 die Lage 5, Blätter 27–34 und schließlich A4 die sechste Lage, Blätter 35–39.  Diese Einteilung in vier Gruppen lässt sich auch durch die Haupthände der verschiedenen Schreiber bestätigen.

Während der Text der Lagen 1 bis 4 und 6 ausschließlich in lateinischer Sprache abgefasst ist, findet sich in Lage 5 ein lateinisch-altsächsischer Mischtext.  Bei der Schrift des Urbars handelt es sich um die sogenannte karolingische Minuskel. Diese Schriftart unterscheidet sich von der Großbuchstabenschrift, der Majuskel, dadurch, dass sie Ober- und Unterlängen hat. Die Minuskel entwickelte sich zur Zeit Karls des Großen Ende des 8. Jahrhunderts im Frankenreich. Sie ist der Vorgänger der modernen lateinischen Schrift, weshalb es dem heutigen Leser auch kaum Schwierigkeiten macht, den Text des Urbars zu entziffern.

Die Handschriften der Teile A1 bis A3 sind aufgrund der Merkmale der Schrift der Mitte bzw. dem Ende des 9. bzw. Anfang des 10. Jahrhunderts zuzuweisen, wobei A3 als der älteste Teil zu erkennen ist. Das Schriftbild von A4 weist auf eine Entstehung in den späteren Jahrzehnten des 10. Jahrhunderts hin. Eine genauere Datierung der einzelnen Teile ist allerdings nur aufgrund der Textinhalte möglich.

Im Teil A1, das von der historischen Forschung als „Grundbuch“ bezeichnet wird, werden die Werdener Güter in Franken um Friemersheim, im Rheinmündungsgebiet, in Westfriesland (Ostfriesland nur in späteren Nachträgen) und Besitzungen in Westfalen verzeichnet. In Teil A2 („Ostfriesisches Register“) ist der Besitz in der Gegend der Emsmündung notiert. A3 („Westfälisches Heberegister“) beinhaltet die westfälischen Güter. Teil A4 („Heberegister für Westfalen und Niederland“) behandelt wiederum Teile Westfalens, die Twenthe und das Rheinmündungsgebiet. Die ältesten beiden Teile, in denen auch die Orte im heutigen Emsland verzeichnet sind, sind A1 und A3. Im Folgenden sollen diese beiden Teile daher eingehender betrachtet werden.

Datierung von A1

In Teil A1 werden auf Blatt 20v sogenannte Traditionen, also Zusammenstellungen von Besitzschenkungen verschiedener Personen aufgelistet, die „ab anno dei incarnationis DCCCXC“ – ‚seit dem Jahr der Fleischwerdung des Herrn 890‘ – dem Kloster Werden übertragen wurden. Die nachfolgenden Zeilen, die ebenfalls von dem Hauptschreiber des Registers A1 notiert wurden, sind also nach 890 niedergeschrieben. Diese Jahresangabe hat aber auch zu der scheingenauen Datierung des Urbars auf 890 geführt.

Allerdings handelt es sich bei dieser Zusammenstellung der Traditionen um einen Nachtrag derjenigen Güter, die in den Registern nicht vorkommen. Diese Jahresangabe kann also nur als ungefähre Zeitbestimmung gelten.

Eine weitere genaue Jahreszahl findet sich auf Blatt 15r. Hier ist von der Abgrenzung des Werdener Pfarrbezirks im Jahr 875 die Rede. Es handelt sich bei dieser Stelle aber um einen Nachtrag, der, weil in ihm der Kölner Erzbischof Willibert sancte memorie (‚heiligen oder geweihten Angedenkens‘) genannt wird, erst nach dessen Tod 889 entstanden sein kann.

Die historische Forschung hat zudem versucht, eine Datierung von A1 über Hinweise im Urbar zu erreichen, die auf die Verwüstung der Osnabrücker Diözese durch die Normannen (oder auch Wikinger genannt), aus Skandinavien und Dänemark stammenden Seeräubern, die für den Entstehungszeitraum des Werdener Urbars in den 880er Jahren erfolgten und 892 dauerhaft endeten, hindeuten sollten. Auch in Teil A1 meinte man derartige Anhaltspunkte finden zu können. Nachweislich fielen Normannen 880, 884 und 885 in das damalige Sachsen, also in Nordwestdeutschland ein. Diese Überfälle werden in den zeitgenössischen Fuldaer Annalen (Jahrbücher) aus dem 9. Jahrhundert zu diesen Jahren erwähnt. Ob die Normannen allerdings auch das Osnabrücker Nordland erreichten und ob die Hinweise im Urbar, dass einige Orte verwüstet und verlassen waren, wirklich auf die normannischen Raubzüge zurückzuführen sind oder ganz andere Ursachen hatten, bleibt ungewiss. Dafür gibt es keine eindeutigen Belege! Zudem könnten aber auch weitere Raubzüge der Normannen in den 880er Jahren erfolgt sein, die keinen Niederschlag in den für diese Zeit nur spärlich überlieferten schriftlichen Quellen gefunden haben. Lediglich an einer Stelle im Werdener Urbar, und zwar in A2, dem „Ostfriesischen Register“, werden überhaupt die Normannen ausdrücklich genannt. Ein Mann namens Reginhard trat als Mönch in das Kloster Werden ein und übertrug der Gemeinschaft seinen Besitz um Weener an der Ems. Aus der Schenkungsnotiz geht hervor, dass Reginhard zuvor von Normannen (de manu Nortmannorum) als Geisel genommen und durch seinen Schwiegervater aus der Gefangenschaft freigekauft worden war (Bl. 24r). Wann genau diese Geiselnahme allerdings stattgefunden hat, wird nicht erwähnt. Für eine exakte und sichere Datierung helfen die angeblichen Spuren von Normannenüberfällen im Text des Registers also nicht weiter.

Dass A1 vermutlich erst nach 890 niedergeschrieben worden ist, zeigt auch der Umstand an, dass die im Jahr 889 vom münsterischen Bischof Wolfhelm dem Kloster Werden übertragenen, umfangreichen Besitzungen in der Umgebung von Selm und Olfen nicht in A1 erscheinen, sondern erst in Teil A4 verzeichnet sind, der aus dem 2. Drittel des 10. Jahrhunderts stammt. Der Urbarteil A1 ist also sehr wahrscheinlich erst nach 890 niedergeschrieben worden.

Datierung von A3

Für den Teil A3 lassen sich anders als in A1 keine festen zeitlichen Anhaltspunkte zur Datierung finden. Erwähnt werden darin allerdings die Namen der Priester Wendil und Meginger. Da diese beiden Geistlichen nicht unter den Teilnehmern der Münsterischen Synode von 889 erscheinen, muss das Register in einen gewissen zeitlichen Abstand zum Synodentermin verfasst worden sein. Dabei muss allerdings A3 älter sein als A1. Das lässt sich aus dem Umstand erschließen, dass die abgabepflichtigen Bauern im Osnabrücker Raum namentlich vielfach übereinstimmen. Die Abfassungszeitpunkte von A1 und A3 stehen sich also zeitlich recht nah. Dass A3 aber der ältere Teil ist, ergibt sich aus Zusätzen, die die Angaben von A3 an die Zustände von A1 angleichen. So erscheint in A1 ein Abgabenpflichtiger namens Egmar, in A3 an entsprechender Stelle ein Mann namens Wintrico, dessen Name allerdings von jüngerer Hand nachträglich in Ecmar korrigiert wurde (Bl. 30v.). Ein Gut in Lüdinghausen, das in A3 noch ein Germar besaß (Bl. 28r), findet sich in A1 – wohl nach Germars Tod – in den Händen seiner Frau (uxor Germari; Bl. 9r). Bei dem Abgabenpflichtigen Wulfric, der sowohl in A1 als auch in A3 verzeichnet ist, wurde in A3 hinzugefügt: quondam nobilis, nunc noster litus est (‚ehemals adelig/frei, nun ist er unser Höriger‘). Im jüngeren Register A1 war dieser klärende Zusatz nicht mehr notwendig bzw. die Erinnerung an die ehemalige rechtliche und soziale Stellung des Wulfric verblasst.Dass A3 älter als A1 ist, zeigt sich auch an einigen Nachrichten, die von der älteren Forschung auf die angeblichen Normannenüberfälle bezogen worden sind (s.o.). Für die Orte Rehresfelde und Hoanstedi ist in A1 das Ausbleiben der Abgaben mit der Bemerkung desolatum est (‚ist verlassen, verödet‘) verzeichnet, während in A3 noch Abgaben verzeichnet sind, allerdings mit der Angabe desertum est, desertum modo (‚soeben verlassen‘), die Orte also erst kurze Zeit zuvor verlassen worden waren. Die Angaben in A1 weisen also bereits einen größeren zeitlichen Abstand zum Zeitpunkt der Wüstwerdung der Orte auf. Somit ist A3 also eindeutig älter als A1. Es handelt sich allerdings bei A1 nicht einfach um eine jüngere Abschrift von A3, weil A1 eine andere Ordnung als das ältere Verzeichnis (A3) hat, das im Vergleich mit A1 ein nur recht grobes topographisches Raster zugrunde legt, während die Feinordnung im älteren Register (A3) durch die genannten Personen erreicht wird.

Der Teil A3 muss also nach der Neuordnung der Verhältnisse des Klosters 877 und vor 890 entstanden sein.

Da sich keine belastbaren Hinweise auf die Normanneneinfälle in der Diözese Osnabrück und deren mögliche Datierung finden lassen, kann man die hier betrachteten Teile des ältesten Werdener Urbars (A) nur recht ungenau datieren: A3 ist in der Zeit zwischen 877 und 890, Teil A1 nach 890 entstanden.

Fazit

Die Ausführungen haben gezeigt, dass sich der Entstehungszeitpunkt des Werdener Urbars und seiner Einzelregister, da es eben aus mehreren, zu unterschiedlichen Zeitpunkten abgefassten Teilen besteht, die keine genaue Datierung aufweisen, nur sehr vage zeitlich einordnen lässt und diese Bestimmung zudem noch mit zahlreichen Unsicherheiten behaftet ist.

Was bedeuten diese Feststellungen nun für die Datierung der Ersterwähnung der genannten Orte? Die Einwohner der betreffenden Orte tun gut daran, das Jahr 890 anzusetzen, ist es doch die einzige konkrete Jahreszahl, die sich im Zuge des Entstehungsprozesses des Urbars finden lässt (Blatt 20v). Diese Jahreszahl findet sich im Teil A1. Zwar werden auch im älteren Teil A3 emsländische Orte  genannt. Doch kann man diesen Abschnitt noch ungenauer datieren. Spätestens 890 lag aber auch dieser ältere Teil des Urbars unzweifelhaft vor. Somit ist eine Datierung auf das Jahr 890 ein guter Kompromiss.