Der Sundern – etwas Besonderes

In Schapen gibt es eine Straße mit dem Namen „Im Sundern“. Und in Lingen kennt jeder das Gut „Beversundern“. Aber was ist das eigentlich – ein Sundern? Was bedeutet dieser Begriff, der beispielsweise auch im Familiennamen Sundermann begegnet?

Ein Sundern bei Schapen. Ausschnitt der Karte: Grenze von Spelle über Hopsten, Riesenbeck, Bevergern, Gravenhorst bis Saerbeck, Tecklenburg, nach einer Vorlage von 1616 (1747). Landesarchiv NRW, Abteilung Westfalen, Kartensammlung A 1239.

Ein Sundern, im Mittelniederdeutschen noch sunder(e), war ein Sonderbesitz, der durch einen Zaun oder eine andere Markierung aus der gemeinen Mark „ausgesondert“ worden war. Zumeist handelte es sich um ein Waldgebiet, das etwa zur Gewinnung von geraden hochstämmigen Bäumen als Bauholz vor Viehverbiss geschützt werden musste oder das Jagdzwecken diente. So findet sich bereits 1285 in einer westfälischen Urkunde die Gleichung von Sundern und Wald: „nemus quod vulgo dicitur sunder“ – ‚ein Wald, der gewöhnlich Sunder genannt wird‘. Der Begriff Sundern gehört also zum Wortfeld um sondern, absondern und aussondern.

Ein solches Aussondern war in vormodernen Zeiten notwendig, weil die Landwirtschaft damals noch anders funktionierte als heute. Die Menschen bewirtschaften die nicht ackerbaulich genutzten Flächen – die sogenannten Marken oder Allmenden – gemeinschaftlich und zwar in extensiver Art und Weise: zur Viehweide, zum Holzhieb für Brenn- und Bauholz und zum Plaggenstich (Plagge = Gras-, Heide- oder Torfsode, die mit Stalldung zur Düngung der Äcker vermengt wurde). Ein früher Hinweis auf diese Wirtschaftsform findet sich für die Region bereits im Jahr 1118. Damals tagte ein Holzgericht (Hölting) in Oeseder Bauerschaft Dröper (heute Stadt Georgsmarienhütte), währenddessen ein Vertrag zwischen dem Kloster Iburg und den ansässigen Bauern geschlossen wurde, in dem man die Nutzungsrechte des Klosters an Mast und Holz in den Gemeinschaftsflächen festlegte.

Ein weitere früher Beleg stammt aus der Lebensbeschreibung („Vita Bennonis“) des Osnabrücker Bischofs Benno II (+ 1088) vom Anfang des 12. Jahrhunderts, die Norbert, der damalige Abt des Klosters Iburg, verfasste. Im 14. Kapitel wird berichtet, dass während Bennos I. Regierung (1052-1067), also schon Bennos II. Vorgänger im Bischofsamt, die Bauern von Glane (heute Stadt Bad Iburg) – in einem Jahr reicher Eichelernte – ihre Schweine zur Mast in den Iburger Burgberg trieben und außerdem Eicheln zur späteren Vorratshaltung in Säcken sammelten und wegschafften. Über dieses Vorgehen gerieten die Beteiligten mit dem Osnabrücker Bischof in Streit, weil dieser meinte, dass der Iburger Burgberg kein Gemeinheitswald sei, der von den Glaner Markgenossen genutzt werden konnte, sondern sein privates Eigentum.

Und in diesem Zusammenhang wird auch bereits um 1100 genau beschrieben, was denn ein Sundern ist: „Das ganze Landstück, das er durch den Umritt bezeichnete, erklärte er durch eigenhändigen Schwur für dauernden Besitz des Bischofs und seiner Nachfolger. Zugleich bestimmte er, dass es für immer sein und heißen solle, was hierzuland auf Deutsch ‚Sunder‘ heißt, ‚Sunder‘ deshalb, weil es für den privaten Gebrauch einzelner ‚ausgesondert‘ ist und aus der Nutznießung durch die Allgemeinheit ausscheidet.“ Für mittelalterliche Verhältnisse ist das eine rechtlich sehr klare Definition.

Topographische Karte der Grafschaften Lingen, Bentheim und des Herzogthums Arenberg-Meppen, Blatt 72 (1853).

Ein solcher Sundern konnte dann aber auch dazu benutzt werden, ein Gut oder einen Rittersitz einzurichten, wie es bei Beversundern der Fall ist. Und hier hat sich auch noch der Name der Gründerfamilie erhalten: Im 15. Jahrhundert erscheint ein Gerlach von Bevern als Herr des Gutes Sundern, für das sich dann der Name „Beversundern“ einbürgerte. Ende der 1970er Jahre legte der Golfclub Emstal auf dem Gelände eine Golfanlage an – ebenfalls ein „besonderer“ Ort.