Manchmal sind es die heute eher unwichtig erscheinenden Angaben in alten Schriftstücken, die besonders neugierig machen. In einer Urkunde vom 25. Februar 1417 ist eine solche zu finden. Es geht um Höfe in Sommeringen im Kirchspiel Bramsche, die jedes Jahr einen halben Eimer Butter abzugeben hatten.

Doch warum wurde das aufgeschrieben? Anscheinend handelt es sich um eine Streitsache. Diese wurde vor Johann Upmeyer verhandelt, der Richter des Grafen von Tecklenburg in Ibbenbüren war. Ein Dyderik de Gruter erklärte dort damals, dass sein verstorbener Vater Johan de Gruter und er den Zehnten zu Sommeringen auf dem Hüvetfeld an das Kloster Gravenhorst und den Kirchherrn, also den Pfarrer, zu Ibbenbüren verkauft hätten. Zu diesem Zehnten gehörte offenbar auch die erwähnte Butterabgabe.
Jedes der betreffenden Häuser hatte jährlich einen halben Eimer Butter zu liefern. Wie lange das mindestens schon so gehandhabt wurde, lässt sich aus den Aussagen der Beteiligten recht gut erkennen. Ungewöhnlich ist, dass der Richter selbst eine Aussage dazu machen konnte: Johann Upmeyer gab an, die Butter über viele Jahre von seinen Knechten einfordern lassen zu haben. Häufig habe er sie auch selbst eingezogen. Er könne sich somit seit rund 40 Jahren daran erinnern, dass die Höfe diese Abgabe leisteten.
Auch Johan Kytten, Zöllner des Tecklenburger Grafen, wurde als Zeuge befragt. Er kannte die Butterabgabe nach eigener Aussage seit etwa 20 Jahren. Seine Aussage enthält noch ein interessantes Detail: Er habe oft geholfen, die eingesammelte Butter an die Armen zu verteilen.
Zudem lässt sich die Aussage Upmeyers bestätigen. Er hatte offenbar ein gutes Gedächtnis. Denn die Übertragungsurkunden der Zehntrechte an Gravenhorst und den Ibbenbürener Pfarrer sind überliefert und datiert auf den 18. und 19. November 1381, also 36 Jahre früher. Damals werden auch die pflichtigen Höfe genannt: Eling/Helmych tho Eding, Sudermans/Suderhus, Hanten, Bruns/Tele Rensing, Gherd Ratterinch/Ludeke Rosing, Tesenhues/Vinter und Weselhues/Wille in Wesel.
Warum wurde die Angelegenheit 1417 überhaupt schriftlich festgehalten? Offenbar wurde die Pflicht zur Abgabe der Butter von den Sommeringer Bauern angezweifelt oder bestritten. Die drei genannten Männer erklärten sich allerdings ausdrücklich bereit, ihre Aussagen vor Gericht zu wiederholen. Dass Johann Upmeyer auf eine Erinnerung von 40 Jahren und Johan Kytten auf eine von 20 Jahren verweisen konnten, war deshalb wichtig. Die jahrzehntelange Ausübung sollte belegen, dass es sich um eine althergebrachte Verpflichtung handelte.
Für die Alltagsgeschichte ist die Urkunde gerade deshalb reizvoll. Große Ereignisse sucht man darin vergeblich. Stattdessen erfahren wir etwas sehr Alltägliches: Bestimmte Höfe mussten Butter abgeben, diese Gewohnheit bestand schon seit Jahrzehnten, nun aber wollte man sich anscheinend dieser Verpflichtung entledigen, weshalb der Fall schriftlich dokumentiert werden musste. Das Kloster Gravenhorst nutzte die Butter – oder zumindest einen Teil – zur Versorgung der Armen. Und offenbar war Sommeringen ein nicht unwichtiger Ort der Butterherstellung.
Wenn die Sommeringer also mal nach einem traditionellen Produkt suchen sollten – es gab ein solches schon vor über 600 Jahren: gute Butter!