Heimkehr der Sieger 1871

Vor 150 Jahren endete der Deutsch-französische Krieg

Heimkehr der Sieger 1871 (Originalbild im Emslandmuseum Lingen)

Vor 150 Jahren kehrten zum letzten Mal deutsche Truppen siegreich nach einem Krieg in die Heimat zurück. In den Jahren 1870 und 1871 tobte…

Fahne des Krieger- und Landwehrvereins Brögbern und Clusorth-Bramhar

der sogenannte deutsch-französische Krieg. Eine Schlacht am 1. und 2. September 1870 bei Sedan in der Nähe der belgischen Grenze brachte den deutschen Truppen den entscheidenden Sieg. Nun marschierten die Deutschen direkt auf Paris zu.

Noch während die französische Hauptstadt von den deutschen Truppen belagert wurde, proklamierten die deutschen Landesfürsten und Vertreter der Freien Städte am 18. Januar 1871 im Versailler Schloss den preußischen König Wilhelm I. zum Deutschen Kaiser. Das deutsche Kaiserreich war neu entstanden.

Bald darauf mussten die Franzosen kapitulieren und in einem Friedensvertrag die Provinzen Elsaß und Lothringen an das Deutsche Reich abtreten.

Am 16. Juni 1871 zogen die siegreichen deutschen Truppen in einem Triumphzug in Berlin ein. Nicht nur die Berliner Bevölkerung, sondern das ganze Kaiserreich jubelte, auch wenn einige erzpreußische Vertreter der katholischen Bevölkerungsgruppe unterstellten, sie hätten sich heimlich eine Niederlage Preußens gewünscht.

Dass auch in Lingen die Begeisterung über den deutschen Sieg über die Franzosen und die Reichsgründung groß war zeigt die Gründung eines Krieger- und Landwehr-Vereins am 27. August 1871. Er zählte schon bald über 200 Mitglieder, darunter vor allem die Soldaten, die an den Kriegshandlungen teilgenommen hatten. Rasch entstanden auch in den umliegenden Städten und Dörfern eigene Kriegervereine.

In der Statuten des Kriegervereins Lingen heißt es:

§ 1  Der in Lingen constituierte Krieger-Verein hat den Zweck mit unwandelbarer Treue und Hingebung, sowie mit allen Kräften in Liebe für Kaiser und Vaterland den Geist der Waffenehre rege zu erhalten und Deutschlands denkwürdige, glorreiche Tage festlich und mit militärischem Anstand zu begehen, sowie die kameradschaftliche Liebe zu erhalten und zu kräftigen.

§ 2  Ebenso ist es Vereinszweck, bei Einberufungen, Mobilmachungen und Sterbefällen, die Hinterbliebenen der Kameraden zu unterstützen und fernen den verstorbenen Waffengefährten das letzte Geleite zu geben.“