Über Wall und Graben, Stock und Hecke

Zwischen Biene und Geeste ist auf einer alten Karte aus dem Jahr 1794 nördlich des Geester Esch und nördlich des Biener Hofes Bokschulte die Bezeichnung „Landwehr“ sowie zwischen dem Biener und Geester Feld „Alte Landwehr“ eingetragen. Doch worum handelt es sich bei einer Landwehr eigentlich?

Landwehr-Eintragungen auf der Grenzkarte von 1794.

Befestigungssystem aus Wall und Graben

Der bereits frühmittelalterliche Begriff „landweri“ bezeichnete ursprünglich die Gesamtheit der zur Landesverteidigung aufgebotenen Männer. Spätestens im Hochmittelalter hatte sich seine Bedeutung allerdings erweitert. Der Ausdruck „Landwehr“ charakterisierte nun, neben der Landesverteidigung, eine Befestigungs- und Wehranlage. Eine Landwehr war ein lineares Befestigungssystem aus Wall und Graben, das in seiner Schutzwirkung durch das Aufpflanzen einer Hecke – dem sogenannten „Gebück“ – verstärkt wurde. Die Anzahl der nebeneinander liegenden Wälle und Gräben sowie deren Höhe bzw. Tiefe und Breite waren nicht festgelegt, sondern variierten von Fall zu Fall. So konnten Ein-, Zwei-, Drei- und sogar Vierwallanlagen vorkommen. Durch intensive Pflege, die im Heckenschnitt und Verflechten der jungen Triebe bestand, wurde der Strauchbewuchs derart verdichtet, dass mit der Zeit eine undurchdringliche natürliche Mauer entstand. Im Gegensatz zu den Mauern der Städte schützten Landwehren den ländlichen Raum, also Höfe und Bauerschaften, Kirchdörfer und Kirchspiele, aber auch die städtische Feldmark außerhalb der urbanen Ummauerung. Besonders gefährdet waren in diesem System die durch Straßen und Wege bedingten Durchgänge. In Friedenszeiten genügte zu ihrer Sperrung ein Schlagbaum, der oft von einem den Schließdienst versehenden Wachmann beaufsichtigt wurde. Dieser Aufseher wohnte häufig in der unmittelbaren Umgebung. Viele Hof- und Familiennamen mit dem Grundwort -bäumer oder -schlüter haben sich aus dieser Aufseher-Funktion entwickelt. In unruhigen Zeiten konnten die Durchgänge in der Landwehr auch „vergraben“, also gänzlich unzugänglich gemacht werden.

Fehde

Die defensive Funktion der Landwehren ist nur zu verstehen, wenn man sich die Art und Weise der mittelalterlichen Kriegsführung vor Augen führt. Die häufigste Form gewaltsamer Auseinandersetzung im Mittelalter war die Fehde. Ihre Durchführung bestand praktisch darin, dass der Besitz des Befehdeten durch Überfall und Zerstörung bedroht war: Felder und Gebäude konnten ein Raub der Flammen und das Vieh weggetrieben werden. Genau dieser Form der gewaltsamen Konfliktaustragung konnte allerdings ein System von Landwehren effektiv begegnen. Aufgrund der wenigen Durchlässe in der Landwehr wurden die Einfälle der Feinde kanalisiert. In der Nähe wohnende Aufseher sichteten sie bereits früh beim Passieren des Schlagbaumes und die Bevölkerung konnte so durch den „Glockenschlag“, d.h. durch das Läuten der Kirchen- oder Bauerschaftsglocken, zur Verteidigung aufgeboten werden. Während die Angreifer das Vieh zusammentrieben, dessen Mitnahme durch die engen Landwehröffnungen sehr erschwert wurde, gelang es der Bevölkerung, sich am Durchgang der Landwehr zu sammeln, um die Übeltäter dort abzufangen. Die Notwendigkeit zur Errichtung solcher Landwehren, besonders im 14. Jahrhundert, wird auch am Beispiel des Grafen Nikolaus von Tecklenburg-Schwerin (nach 1312–1367) deutlich, der allein im Jahr 1360 mit seinen Raubzügen im Münster- und Emsland 1.114 Kühe, 3.838 Schafe, 143 Pferde und 480 Schweine erbeutet haben soll. Wie wirkungsvoll Landwehr und Schlagbaum waren, zeigt folgender Fall: Während der Schlacht bei Varlar im Zuge der Münsterischen Stiftsfehde am 18. Juli 1454 wurde eine der sich bekämpfenden Parteien hinter die Landwehr bei Bösensell zurückgedrängt, bei der sie Stellung bezogen hatte. Es ist überliefert, dass bei diesem ungeordneten Rückzug zahlreiche Männer in den Gräben der Landwehr ertranken.

Adelige Viehräuber. Abbildung aus dem Soester Nequambuch: Vier (fünf) Reisige zu Pferd (vom fünften nur der Helm sichtbar?) treiben‚ in schnellstem Lauf einen Trupp von vier Kühen und drei Schafen vor sich her. Wellige Terrainstreifen, eine Felskulisse und ein Bäumchen auf hochstehendem Erdstück bilden die landchafiliche Szenerie. Zwei Raben fahren aus den Lüften den Reitern entgegen.

Beischrift –– von einer Hand des 16. Jahrhunderts –– „Adelige Viehräuber”, ferner der Satz: „Isti fecerunt insidias Civitati in Barenbroke et postea spoliaverunt et fuerunt 4 capitanei videlicet Baldewinus de Warendorp, Otto de Senden, Detmarus Retberig et Hake de Tekenborich, milites et eorum complices darunter: „Dit sintte frien wapenture de et in deme lande makeket dure sii iaghet de scaph an och de ku dar ume doth sii den hals dartu.

Landwehrforschung

Die Anfänge der näheren Erforschung der Landwehren liegen bereits im 19. Jahrhundert. Für eine Beschäftigung mit den Landwehren Westfalens sind aber besonders die Forschungen von Karl Weerth (1881–1960) aus der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts zu nennen, die zum Teil schon auf Untersuchungen seines Vaters Otto (1849–1930) beruhen. Karl Weerths Kartierung der erhaltenen und durch den Urkataster zu erschließenden Landwehrzüge ergab, dass die Landwehren sich häufig entlang der Kirchspielgrenzen erstreckten, jedoch teilweise auch von diesen abwichen und unbesiedelte sowie unkultivierte Gebiete aussparten, wie etwa die Markengebiete. Natürliche Gegebenheiten, also Moore, Flüsse und Bäche, wurden in den Verlauf der Landwehren mit einbezogen. Diese Verteidigungs- und Schutzanlagen gehen vermutlich auf die erste Hälfte des 14. Jahrhunderts zurück. Im Zuge der damaligen Landfriedensbewegung, der gesetzlichen Vorbeugung seitens des Landesherrn zum Schutz des öffentlichen Friedens durch Verbot und Einschränkung von Fehden sowie anderer gewaltsamer Selbsthilfe, und der beginnenden Territorialisierung in jener Zeit wurden zahlreiche Landwehren angelegt: 1321 befahl der münsterische Bischof Ludwig von Hessen (1282/83–1357, seit 1310 im Amt) die Errichtung von Landwehren in den münsterländischen Kirchspielen Roxel, Albachten, Bösensell, Gievenbeck und Mecklenbeck. Dafür sollte den Bauern das „Hergewede“, also die Sterbeabgabe an den Grundherrn, erlassen werden. Zudem wurden die Bewohner der besagten Kirchspiele aus der Gerichtsbarkeit des Gogerichtes Bakenfeld gelöst und konnten ihr Recht nun vor dem örtlichen Bauerrichter suchen, sodass eine Teilnahme an den Gerichtstagen auf dem Bakenfeld bei Gievenbeck unnötig wurde. Im lateinischen Text der darüber ausgestellten Urkunde ist von „municio, que lantwere vulgariter appelatur“, die Rede, also von einer „Befestigung, die im Volksmund Landwehr genannt wird“. Diese Erwähnung ist einer der ersten schriftlichen Hinweise auf derartige Einrichtungen in der Region.

Ende der Landwehren

Immer wieder wird behauptet, dass die Landwehren mit dem Aufkommen der Feuerwaffen ihre strategische Funktion verloren hätten. Diese Entwicklung steht allerdings kaum in einem Zusammenhang. Denn unabhängig von der Bewaffnung boten die Landwehren Schutz vor Raub und Plünderungen. Erst die stehenden Heere im 18. Jahrhundert führten zum Niedergang der Befestigungsanlagen. Und die Markenteilungen, Privatisierungen, Verkopplungen, Meliorationen und weiteren Umstrukturierungsprozesse der Landwirtschaft seit dem 19. Jahrhundert ließen dann auch die baulichen Spuren bis auf ein paar Reste endgültig verschwinden.