„in Kost, Beer und Kleidige“

Warum emsländische Bauernsöhne ins Kloster eintraten

Welchen Lebensweg konnte ein Bauernsohn im 16. Jahrhundert einschlagen? Unsere allgemeine Vorstellung dieser fernen Zeit ist von der mittelalterlichen Ständelehre geprägt, durch die der Werdegang eines damaligen Zeitgenossen als recht festgelegt erscheint: Wer als Bauer geboren wurde, starb auch als Bauer. Doch war die historische Wirklichkeit nicht ganz so statisch wie das Bild, das wir von ihr haben. Das zeigen die Lebenswege einiger Landkinder aus dem nördlichen Münsterland und dem angrenzenden Emsland, die sich aus den Unterlagen des Kreuzherrenkloster Bentlage bei Rheine erkennen lassen:

Nordflügel des Kreuzherrenklosters Bentlage. Foto: Emslandmuseum Lingen.

Aufnahmestopp! Oder doch nicht?

Obwohl 1570 Prior und Konvent angehalten wurden, die Zahl der Laienbrüder zu reduzieren, nahm Bentlage am 29. September 1572 Hinrich van Dalsten, des verstorbenen Johan und seiner Frau Gese echten Sohn, vom Hof zu Dalsten im Kirchspiel Salzbergen als Mitbewohner im Konvent auf. Die Kreuzherren verpflichteten sich, ihn lebenslänglich „in Kost, Beer und Kleidige“ mit Gewändern aus der eigenen Wollproduktion („van unsen wande mit kappen und koegelen“) wie die anderen Brüder des Konvents auch zu versorgen. Er sollte zudem mit einer guten Kammer versorgt und mit den Laienbrüdern in ihrem Speisesaal („in eren Reventer“) essen sowie mit der täglichen Portion zu den Mahlzeiten („myt erer dagelicks porcie nha daghes tyden“) zufrieden sein. Wenn Hinrich erkranken würde, sollte er von den Konventsbrüdern gepflegt werden. Generell sollte er zu keiner schweren Arbeit herangezogen werden. Da er aber Schneider („Schroeder“) von Beruf war, wurde er als Vorsteher der klösterlichen Schneiderei („Snyderie“) bestimmt. In der Erntezeit („boutyt“) sollte er darüber hinaus Heu und Korn mähen helfen, im Winter für die Stuben und das „Warmhaus“ („tot unser heren wormhuiss und staven“) Holz schlagen helfen, wie es auch seine Vorgänger als Konventsschneider getan hatten. Wegen des besonderen Wohnortes wurden ihm „kuisheyt und einsamkeit“, also ein keuscher und lediger Lebenswandel vorgeschrieben. Auch sonst musste er sich an die Ordensregeln halten. Sollte er gegen diese verstoßen, verfiel die von ihm mitgebrachte Geldsumme und die vorstehenden Zusagen wurden nichtig. Nach seinem Tod sollte sein eingebrachtes Hab und Gut dem Konvent verbleiben. Als Zeugen des Aufnahmevertrages fungieren unter anderen auch Hinrichs Stiefvater, Berndt Schulte Dalsten, und Gertt van Dalsten, sein Bruder.

Keusch und ungebunden

Einige Monate später, am 1. Juli 1573, kam „Johan Rolevinck von Ochtorpe“ als Laienbruder nach Bentlage. Auch er sollte mit Kost und Kleidung und sonstiger Leibesnotdurft wie die anderen Laienbrüder versorgt und verpflegt werden. Durch die Zahlung eines Geldbetrages kaufte er sich von den schwersten Arbeiten frei. Dazu zählte etwa das Grasmähen. Vielmehr wurde er im „Hoppengaerden thom Kraenvelde“ mit der Sorge für die Bienen („myt den immen“) betraut. Zudem musste er den dortigen Schafstall („schaepeschott“) mit Einstreu versehen sowie die Schafe im Winter füttern und im Backhaus Brot backen helfen.

Nur wenige Wochen später, am 10. August, nahm der Bentlager Konvent auch Schoe Hinrick zur Wohnung auf, Sohn des verstorbenen Schoe Diricks zu Beesten und seiner Frau Grete. Er sollte mit „Kost, gedrenckte und schoe“ versorgt werden. Jährlich auf Michaelis (29. September) gab es ein „nye lynen hemmet und twe ellen wandes van unsen wande, dat wy in unsen convente machen“, also ein neues Hemd und zwei Ellen Wollstoff, der im Kloster gefertigt wurde und mit dem auch die Konventsbrüder gekleidet wurden. Da noch gut sechs Wochen bis zu diesem Termin lagen, bekam er unterdessen ein wenig alte Wolle, um seine Kleider auszufüttern („to fulste der foederingh syner kleder“). Außerdem sollte er mit einer guten Schlafkammer versorgt werden. Sein tägliches Essen durfte er mit den Dienstknechten in der Gastkammer einnehmen. Im Fall, dass er erkrankte, sollte er durch die Laienbrüder des Konvents versorgt werden. Und auch Schoe Hinrik kaufte sich für einen Geldbetrag von der schweren Arbeit frei. Wie bisher, sollte er auch zukünftig Heide für als Einstreu für die Ställe mähen. Diese Angabe zeigt, dass Hinrik anscheinend schon zuvor für das Kloster tätig war und zu den Kreuzherren in Beziehung stand. Vielleicht kam ihm dadurch die Idee, seinen Lebensabend in Bentlage zu verbringen. Bedingung dazu war allerdings, dass er keusch und allein leben sollte („in kuisheyt und einsamkeyt“). Und der Konvent machte noch eine weitere Bedingung. Hinrik hatte nämlich ein uneheliches Kind mit Anna Egbertinck aus Varenrode (heute Samtgemeinde Spelle). Von möglichen Alimenten oder weiteren Verpflichtungen distanzierte sich das Kloster strikt.

Familiäre Vorbilder?

Am 21. September 1574 bestätigten die Bentlager Kreuzherren, dass schon 1566 ein Venne Herman, Sohn des verstorbenen Venne Gerds und seiner Frau Aleken, gebürtig von dem Hof Helminck zu Spelle, der den Kreuzherren gehörte, gegen eine Gebühr aufgenommen worden sei. Wie auch den anderen Laienbrüdern wurden ihm lebenslänglich Kost, Bier und Schuhe („kost, beir, schoe“) sowie eine gute Schlafkammer und „beddungh“ im „Schoehuess“ des Konvents zugesagt, in dem er aktuell noch wohnte. Weil er „etliche imme“ an den Konvent gebracht hatte, sollte er die Bienen im Bentlager „Immehoff“ betreuen, der Honig davon sollte zwischen ihm und dem Konvent geteilt werden. Mit seiner Hälfte durfte er frei verfahren. Er sollte aber keine Bienen entfernen. Das Wachs hingegen sollte er dem Prokurator für das Konvent zuführen, der ihn dafür jährlich mit einer Elle weißen Wollstoff („wythen wandes“) entschädigte. Einige Jahre später kam anscheinend noch ein Verwandter ins Kloster: Roleff Venneman bezog am 26. Januar 1579 in Bentlage Wohnung. Er war Sohn des Hinrick und der verstorbenen Aleken Venneman und auf Vennemans Erbe genannt „Oldings Helminck“ geboren, das im Kirchspiel Plantlünne in der Bauerschaft Spelle lag. Es dürfte sich um die gleiche Bauernstätte handeln, von der auch Venne Herman stammte. Es wird bemerkt, dass er den Kreuzherren leibeigen und nicht freigekauft sei. Im Konvent wurde er versorgt mit einer „guden kamer und beddinge“ und mit ausreichendem Essen und Trinken wie die Laienbrüder „na dagestyden in ihrem reventer“, also zu bestimmten Tagezeiten im Speisezimmer. Auch er sollte jährlich ein neues leinenes Hemd, zwei Ellen weßen Wollstoff und Schuhe erhalten („ein nye lynen hemmet, twee ellen witts wands und nottrufftige schoe“), dafür hatte er eine Summe Geldes eingebracht. Von Ostern an sollte er dann für drei Jahre auf dem Craemfelde als „bouerknecht“ dienen, später aber nicht mehr schwer arbeiten, sondern für des Konvents Bienen „in unsem immehoff uph der Ovellgunnen an unsem Cramfelde“ sorgen sowie in der Sommerzeit das Rindvieh („beesten“), die auf dem Nyenhoff zu Holsten (Salzbergen) geweidet wurden, beaufsichtigen.

Altersvorsorge

Hier zeigt sich, warum damals zumeist ältere Männer das Leben als Laienbruder suchten. Da sie als nicht erbberechtigte Söhne keinen Bauernhof besaßen und zudem nicht verheiratet waren, btauchten sie vor allem Absicherung fürs Alter. Die Pflege durch die Mitbrüder ersetzte hier die Familie. Dafür mussten Sie aber einen bestimmten Geldbetrag einbringen. Und ein rein spirituelles Leben ohne jegliche körperliche Arbeit erwartete die Laienbrüder ebenfalls nicht. Zumindest waren sie aber von der harten körperlichen Arbeit befreit. Auch nicht schlecht…