Wenn der Adel beim Bauern Geld leihen musste…

Wenn wir heute an Adel denken, entstehen schnell ganz bestimmte Bilder vor unserem geistigen Auge. Yellow-Press und Fernsehformate zeigen uns Schlösser, rauschende Feste und kostbare Hochzeiten – Glanz und Glamour auf der einen, Skandale und spektakuläre Abstürze auf der anderen Seite. Vor allem aber verbinden wir Adel meist mit Geld, Besitz und Macht.

Zehntabgabe durch Bauern, zeitgenöss. Darstellung ca. 16. Jahrhundert. Bild: wikimedia commons.

Für die Vergangenheit scheint die Sache erst recht eindeutig: Hier die adeligen Grundherren, dort die von ihnen abhängigen Bauern. Die einen waren reich, die anderen arm. Doch so einfach waren die Verhältnisse früher keineswegs.

Dass unser Bild vom wohlhabenden Adel durchaus korrekturbedürftig ist, zeigen zahlreiche Fälle, in denen Adelige bei Angehörigen anderer sozialer Gruppen Geld aufnehmen mussten, um ihre laufenden Ausgaben zu bestreiten. Ein besonders anschauliches Beispiel dafür findet sich in der frühneuzeitlichen Grafschaft Lingen:

550 Reichstaler vom Meier zu Messingen

Am 18. Januar 1619 stellte Henrich Menger, damals Gograf – also Landrichter – des Lingener Landes und zugleich Richter der Stadt Lingen, eine Urkunde über ein bemerkenswertes Geschäft aus. Vor ihm erschienen Johann von Münster zu Vortlage aus Lengerich in der Grafschaft Tecklenburg und seine Frau Elisabeth Buck. Das adelige Ehepaar benötigte dringend Bargeld. Und dieses Geld lieh es sich nicht etwa bei einem anderen Adeligen, sondern bei einem Großbauern: Johann Meier zu Messingen und dessen Frau Griete, also Margarethe.

Die Summe war beträchtlich: 550 Reichstaler. Als Sicherheit beziehungsweise Gegenleistung überließen die von Münsters dem Ehepaar Meier vorübergehend ihr Recht auf die Erhebung des Zehnten im Kirchspiel Schapen. Dieser Zehnt brachte jährlich neun Malter Roggen ein – umgerechnet ungefähr 1.700 Kilogramm Getreide. Solange die Schuld nicht zurückgezahlt war, durfte der Meier diesen Roggen jedes Jahr zu Martini, also am 11. November, einziehen. Für ihn war das ein durchaus einträgliches Geschäft. Johann von Münster wiederum hatte den Vorteil, dass er seinen Besitz nicht endgültig verkaufen musste. Er machte ein bestehendes Recht vorübergehend zu Geld, ohne es dauerhaft aus der Hand zu geben. Bezeugt wurde das Geschäft von zwei angesehenen Lingener Bürgern: dem Bürgermeister Gerdt Menckens und Egbertus Wantscher.

Geld für die Aussteuer der Tochter

Offenbar war Johann Meier zu Messingen als Kreditgeber etabliert. Denn elf Jahre später begegnen uns dieselben Beteiligten erneut: Am 13. März 1630 liehen sich Johann von Münster zu Vortlage und Elisabeth Buck weitere 100 Reichstaler beim Meier. Dieses Mal kennen wir sogar den konkreten Anlass: Das Geld wurde für die Aussteuer einer Tochter benötigt.

Als Gegenleistung erhielt Johann Meier jährlich 15 Scheffel Roggen. Das Getreide war jeweils zu Michaelis, dem 29. September, aus dem eigenhörigen Erbe Frerich Schmits in Schapen zu liefern. Für den Fall, dass dort in einem Jahr nicht genügend Roggen vorhanden sein sollte, durften drei Scheffel von der Schapener Bauernstätte Hoff Jürgen genommen werden.

Auch hier zeigt sich ein für die damalige Zeit typisches Prinzip: Vermögen bestand nicht nur aus Bargeld. Rechte auf regelmäßige Abgaben, Getreidelieferungen, Höfe und Grundbesitz konnten eingesetzt werden, um kurzfristig benötigtes Kapital zu beschaffen.

Ein Bauer als Kapitalgeber des Adels

Noch interessanter wird die Geschichte, wenn man den Blick über die Familie von Münster hinaus erweitert. Denn sie war offenbar keineswegs die einzige adelige Familie, die mit Johann Meier Geschäfte machte. Bereits 1614 hatte Johan Meier dem Drosten zu Vechta, Otto Schade zu Ihorst, Hange und Buddenborg, und dessen Sohn Heinrich Ansprüche auf jährliche bäuerliche Abgaben abgekauft. Drei Jahre später, 1617, erwarben Johann Meier und seine Frau von Arnold von Raesfeld zu Hameren und dessen Frau Agnes sogar zwei Bauernhöfe in Messingen: Johan Vort, später Varting, und Bernt Borgh.

Der Meier zu Messingen war damit weit mehr als nur ein wohlhabender Bauer. Er verfügte offenbar über beträchtliches Kapital und setzte dieses gezielt ein. Er vergab Kredite, erwarb Abgabenrechte und kaufte bäuerliche Besitzungen aus adeliger Hand.

Adel bedeutete nicht automatisch Reichtum

Die Urkunden aus Messingen gewähren damit einen kleinen, aber aufschlussreichen Einblick in die Wirtschafts- und Sozialgeschichte des frühen 17. Jahrhunderts. Die ständische Ordnung war eindeutig: Ein Adeliger besaß einen anderen gesellschaftlichen Rang als ein Bauer. Doch gesellschaftlicher Rang und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit waren keineswegs dasselbe. Ein Adelsprädikat bedeutete nicht automatisch, jederzeit über genügend Bargeld zu verfügen. Umgekehrt konnten einzelne Bauern beträchtliche wirtschaftliche Spielräume besitzen.

Gerade ein großer Hof konnte Überschüsse erwirtschaften, die sich als Kapital einsetzen ließen. Wer über Bargeld oder verfügbare Vorräte verfügte, konnte Kredite vergeben und dafür Ansprüche auf Getreide, Abgaben oder Besitzrechte erwerben. So entstand eine bemerkenswerte Situation: Der gesellschaftlich höher stehende Adelige wurde zum Schuldner des Bauern.

Natürlich stellte ein solches Geschäft die ständische Gesellschaft nicht auf den Kopf. Johann Meier wurde durch seine Kredite nicht zum Adeligen, und Johann von Münster verlor durch seine Schulden nicht seinen gesellschaftlichen Rang. Aber die Urkunden zeigen, dass die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen den sozialen Gruppen sehr viel komplexer waren, als das einfache Bild vom reichen Adel und armen Bauern vermuten lässt.

Und vielleicht liegt gerade darin der besondere Reiz solcher Dokumente: Eine mehr als 400 Jahre alte Schuldverschreibung erzählt nicht nur davon, wer wem wie viele Reichstaler schuldete. Sie lässt für einen Augenblick sichtbar werden, wie Menschen tatsächlich wirtschafteten – und wie wenig sich gesellschaftlicher Status und finanzieller Wohlstand schon damals zwangsläufig deckten.