Wie man eine Kirchenordnung einführt…

1588 erließ Graf Arnold von Bentheim-Tecklenburg-Steinfurt (1554–1606) eine reformierte Kirchenordnung in seinen Herrschaftsgebieten. Doch wie ging er eigentlich praktisch dabei vor, um sein Vorhaben auch um- und durchsetzen zu können?

Arnold selbst neigte nach seinem Studienaufenthalt in Straßburg, wo er mit den Lehren Johannes Calvins in Berührung kam, dem reformierten Bekenntnis zu. Bereits seit 1574 ließ er in seiner Bentheimer Schlosskapelle für sich und seine Familie den Gottesdienst in reformiertem Ritus feiern und berief dazu auch einen calvinistischen Prädikanten als Hofprediger: Johann Kemener. Der Schritt, auch in seinen Landen das reformierte Bekenntnis einzuführen, erfolgte aber erst über ein Jahrzehnt später. Im Herbst 1587 berief er in Tecklenburg eine Versammlung ein. Dort fanden sich neben den gräflichen Räten auch einige Landadelige ein, die auch der reformierten Lehre zuneigten. Ferner waren die Pastoren von Tecklenburg, Nordhorn und Schüttorf zugegen. Auch diese Pfarrer dürften also bereits dem Reformiertentum nahe gestanden haben.

Titelblatt der Bentheim-Tecklenburger Kirchenordnung von 1588 (Druck 1619).

Der Graf legte der Versammlung die Kirchenordnung seines Schwagers Adolf von Neuenahr († 1589), des Bruders seiner Frau, vor, die dieser bereits 1581 in der Grafschaf Moers erlassen hatte. Die „Vita Arnoldi comitis“, die Lebensbeschreibung des Grafen Arnold, berichtet über diese Versammlung: „Darnach ist in Versammlungh wolgemelter Priesteren nechst anruffungh deß nahmen Gottes eine Kirchenordnung, so weilandt Herr Adolff, Graf zu Mörß, Newnahr und Lymburgh durch seine Prediger einstellen laßen und von dem Kirchenraht zu Heidelbergh avisirt und approbirt wardt, vorgelesen und darauf eines jeden Bedencken, suffragium und stimme gefundirt worden. Alß nuhn darein ein einhelligkeit und vergleichungh getroffen, ist obermeltem Hoffpredigere [= Johann Kemener], dieselbe Kirchenordnungh mit lehren und predigen einzuführen und auß Gottes Wortt, was darein verfasset zu beweisen [aufgetragen worden], im gleichen auch mit Gottes wordt zu widerlegen die irre meinung von den Götzen in der Kirchen, Altaren, abergleubigen Fasten, den verstorbenen Heiligen, item von der Noth- oder Gehetauf der Weiber, von beschweren bei der Tauf, von den runden Küchlein im Nachtmahl deß Herrn, so nit Speißbrodt ist und nit gebrochen kann werden, im gleichen von der leiblichen und mündtlicher Niessungh des leibß Christi und von der ubiquitet deßelben und was dieses menschenerdichteten wercks mehr magh gefunden werden.“ Die Kritikpunkte an der katholischen und an der lutherischen Lehre waren also die immer noch in den Kirchen anzutreffenden Heiligenfiguren, die künstlerisch gestalteten Hochaltäre, die vielfach noch aus dem Mittelalter stammten, die Fastentage, die zahlreichen Heiligenfeiertage, die Nottaufe für ungeborene Kinder bzw. die Vorstellung, dass ungetauft verstorbene Kinder nicht in das Himmelreich eingehen könnten, den Taufbund und die Oblaten, die durch herkömmliches Speisebrot ersetzt werden sollten, das beim Abendmahl gebrochen werden konnte. Zudem wandte man sich gegen die Häufigkeit des Abendmahles. Die Versammlung verständigte sich über diese Punkte. Sicherlich wurde damals beschlossen, eine eigene Kirchenordnung auf der Grundlage der Moerser Ordnung auszuarbeiten. Noch bevor diese fertig war, ließ Arnold am 23. Dezember den Altar in der Kirche in Tecklenburg abbrechen. Am 2. Weihnachtsfeiertag feierte der Graf dann öffentlich den Gottesdienst nach reformiertem Ritus. Doch bis zur offiziellen Einführung des neuen Bekenntnisses dauerte es noch bis zum 2. Oktober 1588. Erst zu diesem Zeitpunkt war die Kirchenordnung fertiggestellt. An diesem Tag rief Graf Arnold die Burgmänner der Grafschaft Tecklenburg, also die Besitzer der zehn landtagsfähigen Rittergüter, zusammen. Es erschienen aber nur Hermann von Diepenbroick auf Haus Marck, Engelbert Vincke auf Haus Schollbruch, Bernhard von Kerssenbrock auf Haus Velpe, Dietrich Lüninck auf Haus Cappeln und Johann von Münster auf Haus Vortlage. Der Hofprediger hielt eine Predigt aus dem Alten Testament, um bereits die Entfernung der Heiligenbilder und der prunkvollen Ausstattung aus den Kirchen vorzubereiten. Dazu predigte er über die Verse 9 bis 15 im 15. Kapitel des 1. Buches der Könige: „Im zwanzigsten Jahr des Königs Jerobeam über Israel ward Asa König in Juda, und regierte einundvierzig Jahre zu Jerusalem. Seine Mutter hieß Maacha, eine Tochter Abisaloms. Und Asa tat was dem HERRN wohl gefiel, wie sein Vater David, und tat die Hurer aus dem Lande und tat ab alle Götzen, die seine Väter gemacht hatten. Dazu setzte er auch seine Mutter Maacha ab, dass sie nicht mehr Herrin war, weil sie ein Greuelbild gemacht hatte der Ascherah. Und Asa rottete aus ihr Greuelbild und verbrannte es am Bach Kidron. Aber die Höhen taten sie nicht ab. Doch war das Herz Asas rechtschaffen an dem HERRN sein Leben lang. Und das Silber und Gold und Gefäß, das sein Vater geheiligt hatte, und was von ihm selbst geheiligt war, brachte er ein zum Hause des HERRN.“

Den erschienenen Burgmännern legte der Graf die Kirchenordnung vor und verkündete seine Absicht, diese in der Grafschaft Tecklenburg einführen zu wollen. Danach wurde die Kirchenordnung genauer vorgestellt und alle Burgmänner einzeln befragt, ob sie insgesamt oder einzelnen Abschnitten Bedenken hätten. Sie sollten sich dazu „frey, öffentlich und rundt […] ercleren.“

Die vorgebrachten Besorgnisse sollten dann vom Hofprediger durch den Nachweis der vorgesehenen kirchlichen Neuerungen aus der Bibel zerstreut und so der „Mißverstandt aus dem Hertzen“ genommen werden. Keiner der Burgmänner hatte allerdings etwas anzumerken. Da alle den Text der Kirchenordnung gelesen hatten, wurde auf die öffentliche Verlesung verzichtet. Die Burgmänner gaben allerdings zu bedenken, ob es ratsam sei, die Altäre und den Kirchenschmuck, die bereits seit langer Zeit in Gebrauch gewesen seien, aus den Kirchen zu entfernen. Doch auch hier verwies der Hofprediger auf die Heilige Schrift und räumte die Bedenken aus. Daraufhin unterstützten sie den Entschluss des Grafen, das neue Bekenntnis einzuführen. Doch von der förmlichen Einführung der Kirchenordnung bis zur vollständigen Umsetzung ihres Inhaltes dauerte es noch gut ein Jahrzehnt. Am 10. November 1588 wurde etwa in der Kirche am Bentheim-Tecklenburger Witwensitz Gronau der Altar abgebrochen, 1589 erfolgte die Umgestaltung der Schlosskapelle in Burgsteinfurt, 1590 die Kirche in Veldhausen, 1591 die der Großen Kirche in Burgsteinfurt und Neuenhaus sowie 1592 die der Bentheimer Kirche. Vollständig an den reformierten Gottesdienst angepasst waren alle Kirchen der Grafschaften Bentheim, Tecklenburg und Steinfurt erst 1597, wie es in der Lebensbeschreibung des Grafen heißt.

Quellen und Literatur:

  • Johann Friedrich Gerhard Goeters, Die Reformation in der Grafschaft Bentheim und die Entstehung der reformierten Landeskirche, in: Reformiertes Bekenntnis in der Grafschaft Bentheim. 1588-1988, Bad Bentheim 1988, S. 61–111.
  • Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts, Bd. 22: Nordrhein-Westfalen II: Das Erzstift Köln, die Grafschaften Wittgenstein, Moers, Bentheim-Tecklenburg und Rietberg, die Städte Münster, Soest und Neuenrade, die Grafschaft Lippe (Nachtrag), bearb. v. Sabine Arend, Tübingen 2017.
  • Vita Arnoldi Comitis in Bentheim ab Ao. 1554 ad Ann. 1606. Nach den Handschriften hrsg. v. Karl Georg Döhmann, Burgsteinfurt 1903.
  • Christof Spannhoff, Kleine Geschichte der Reformation in der Grafschaft Tecklenburg, Norderstedt 2017.