Unlautere Geschäfte mit den Deckhengsten

Pferdezucht in der Grafschaft Lingen Mitte des 18. Jahrhunderts

Von Sebastian Schröder

Mit besonderem Interesse verfolgte der preußische Staat im 18. Jahrhundert die Pferdezucht. Hintergrund war, dass das Militär immer geeignete Equiden suchte. Es bedurfte freilich einiger Aufklärungsarbeit, die ländliche Bevölkerung vom Nutzen gekörter Hengste zu überzeugen. Nicht überall waren die Landwirte sofort begeistert, als sie von den preußischen Vorgaben zur Zucht erfuhren. Trotzdem züchteten die Bauern selbst in Gebieten, wo es eigentlich zur Pferdezucht an geeigneten Wiesen und Weiden mangelte, teilweise die edlen Huftiere. Denn sie hatten erfahren, „daß sie vor ein schönes Füllen eben so viel Geld, als vor ein altes schlechtes Pferd bekommen könten“. Und wie sah es damals in der Grafschaft Lingen aus?

Das ungestaltete Pferd”, aus: Anton von Bruchausen, Anweisung zur Verbesserung des Ackerbaues und der Landwirthschaft des Münsterlandes, Münster 1790, Tafel 1.

1749 reiste der preußische Beamte Ernst Albrecht Friedrich Culemann (1711–1756), bei der Mindener Kriegs- und Domänenkammer zuständig für die Grafschaft Lingen, nach Lingen, wo er unter anderem die Pferdezucht in dem Territorium an der Ems untersuchte. In der Vogtei Lengerich auf der Wallage entdeckte er drei gekörte Deckhengste und im Kirchspiel Bawinkel ein Zuchttier. Die Landwirte Homeyer und Heger hielten jeweils einen „Springhengst“, der in den Vogteien Recke und Mettingen 72 Stuten gedeckt hatte. In den Kirchspielen Ibbenbüren und Brochterbeck zählte der Beamte sogar 142 Muttertiere, die ein gekörter Hengst besamt hatte. Offiziell begutachtete Vatertiere waren zudem in den Vogteien Schapen, Freeren, Beesten, Lingen und Thuine im Einsatz. In den Kirchspielen Baccum, Bramsche und Plantlünne (Lünne) „haben die Einwohner noch keinen Springhengst angeschaft, ich habe sie aber mit Nachdruck daran erinnert und sie haben es zu thun versprochen.“

Als sich Culemann am 20. Oktober 1749 in Bawinkel aufhielt, sprachen ihn die dortigen Vorsteher auf den Kauf eines Hengstes an. 20 niederländische Gulden hätten sie aufgebracht, um ein entsprechendes Tier zu erwerben. Anschließend seien sie mit dem Einhufer zum zuständigen Oberjäger gegangen, der die Zuchtzulassung bescheinigen musste. Allerdings verweigerte der im Dienst Preußens stehende Oberjäger seine Zustimmung. Vielmehr ließ er von allen Kanzeln verkünden, „daß niemand zu diesem Hengst die Mutter-Pferde bringen solle“. Die klageführenden Vorsteher äußerten den Verdacht, dass der Oberjäger vor allem Konkurrenz für seinen eigenen Hengst vermeiden wolle. Doch dieser erweise sich als „zu alt und zu groß“, sodass in Bawinkel letztlich nur wenige Stuten trächtig geworden seien. Gegenüber dem anwesenden Kriegs- und Domänenrat Culemann erklärten die Vorsteher nochmals ihre grundsätzliche Bereitschaft, ein junges Vatertier anschaffen zu wollen. Allerdings waren sie in Sorge, der Oberjäger könne erneut seine Einwilligung verweigern. Die landesherrlichen Behörden sollten deswegen entsprechende Verfügungen erteilen.

Das wohlgestaltete Pferd,” aus: Anton von Bruchausen, Anweisung zur Verbesserung des Ackerbaues und der Landwirthschaft des Münsterlandes, Münster 1790, Tafel 1.

Alles in allem aber zeigte sich Culemann freilich hocherfreut über die Bemühungen der Lingener Landwirte, ihre Muttertiere von gekörten Hengsten decken zu lassen. Dabei verglich er die Situation in der Grafschaft Lingen mit derjenigen der Grafschaft Tecklenburg, wohin der Mindener Kriegs- und Domänenrat 1750 gereist war. In seinem Reiseprotokoll notierte er dazu: „Es scheint also, daß diese Sachen allhier nicht zum Stande kommen wollen, als es in der Grafschafft Lingen zu Stande gebracht ist. Ich habe auch gefunden, daß die mehresten Stuten zu schwach sind, um von großen Chörhengsten beleget zu werden.“ Culemann vermerkte demnach gravierende Unterschiede zwischen Tecklenburg und Lingen.