Der Nachlass des Hausvogtes Klaus Overfart
Es ist eine vielfach anzutreffende Ansicht, dass persönliche Unfreiheit in der Vergangenheit den sozialen Aufstieg einer Person verhindert habe. Allerdings hat die Geschichtsforschung in den letzten Jahren herausgearbeitet, dass trotz Leibeigenschaft verschiedenartige Lebensentwürfe möglich waren.[1] Dies zeigt auch der Lebensweg des Klaus Overfart, der der Nachwelt nur aus einem Schreiben des Tecklenburger Grafen Konrad (1501–1557) an den Grafen Anton von Oldenburg vom 21. Mai 1548 wegen des Nachlasses Overfarts überliefert ist.[2]

Erläuterung über die „Eigenschaft von Eigenhörigen“ für die niederländischen Beamten zu Lingen (1611). Landesarchiv NRW, Abteilung Westfalen, Grafschaft Tecklenburg, Akten, Nr. 424.
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